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Hätten Sie es gewußt?

Beamte mit Glatze erhalten auch schon ab dem 30. Lebensjahr Beihilfe für die Perücke.

Gleichberechtigung muss sein! Männliche Beamte mit Glatze haben - ebenso wie ihre Kolleginnen - ab dem 30. Lebensjahr Anspruch auf Beihilfe für eine Perücke. Frauen dürfen hier nicht bevorzugt werden und früher Anspruch auf Bezuschussung haben, nur weil bei ihnen Glatzen gesellschaftlich geringer akzeptiert werden. Eine solche Ungleichbehandlung ist mit dem im Grundgesetz festgeschriebenen strengen Gleichbehandlungsgebot nicht vereinbar. Die Entscheidung beruht auf einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes.

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