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Chemotherapie: Behörde verlangt Bild ohne Perücke im Ausweis

Aufgrund Chemotherapie fallen bei Karen L. sämtliche Haare aus. Nun musste der Ausweis verlängert werden...

Die Diagnose Brustkrebs ist für Frau L. aus Güstrow erst einmal eine Katastrophe, aber eine Chemotherapie verspricht Aussicht auf Heilung. Wie bei vielen anderen Patientinnen fallen bei Frau L. die Haare aus - vollständig. In dieser Situation benötigt Frau L. nun einen neuen Personalausweis und bittet das zuständige Einwohnermeldeamt in Güstrow, ein Bild von ihr mit Perücke zu akzeptieren. Die Beamten dort lehnen jedoch ab und ziehen sich auf Regelungen zurück, die Perücken und allgemein falsche Haare im Lichtbild verbieten. Nach dem Willen dieser Beamten hätte Frau L. die nächsten Jahre mit Glatze im Personalausweis leben müssen. Ein neuer Ausweis nach der Chemotherape hätte wieder Gebühren und Zeit gekostet. Zudem wäre während der Zeit der Heilung ein Personalausweis mit Glatzenbild nicht hilfreich gewesen. Erst eine Petition beim Landesbürgerbeauftragten Bernd Schubert sorgte dafür, dass Frau L. auf ihrem Bild im Ausweis eine Perücke tragen durfte. Wir meinen: Es muss bei Perücken unterschieden werden zwischen solchen, die nur kosmetischen Zwecken dienen und solchen Perücken, die als Hilfsmittel während einer Chemotherapie zum Einsatz kommen. Perücken als Hilfsmittel müssen als Bild im Personalausweis zugelassen werden, wenn sie dem bisherigen Äußeren der Patientin entsprechen. Niemand hat vor, auch nach der Chemotherapie mit Glatze herumzulaufen, nur um dem Bild in seinem Ausweis zu entsprechen.

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